Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Hintergrund

In den Vorschriften in den IFRS, insbesondere in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, wird nach Art der Bilanzierungsänderung unterschieden, wie ein Unternehmen diese im Abschluss darzustellen und anzugeben hat. Änderungen in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen rückwirkend angewendet werden, während Änderungen in Schätzungen prospektiv anzuwenden sind.

Unternehmen tun sich bisweilen schwer, zwischen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen zu unterscheiden, und Durchsetzungsbehörden haben Abweichungen in der Praxis festgestellt. Daher ging beim IFRS Interpretations Committee eine Bitte ein, die Unterscheidung klarzustellen. Das Committee kam zu dem Schluss, dass es hilfreich sei, wenn größere Klarheit geschaffen würde, und brachte den Sachverhalt dem IASB zur Kenntnis, damit dieser sich dessen im Rahmen seiner Angabeninitiative annehmen könne.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) am 12. Februar 2021 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

 

Datum Entwicklung Anmerkungen
Mai 2015 Projekt offiziell auf die Agenda des IASB genommen
12. September 2017 Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 15. Januar 2018
12. Februar 2021 Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) herausgegeben Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

 

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