Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2012-2014

Hintergrund

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Jedes Jahr erörtert und entscheidet der IASB über vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS, die sich über das Jahr ergeben haben. Die im Rahmen dieses Prozesses behandelten Sachverhalte werden vom IFRS Interpretations Committee, dem Stab oder Praktikern eingebracht.

Um im Prozess jährlicher Verbesserungen berücksichtigt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Änderungen sämtliche der nachfolgenden (und hier nur zusammengefassten) Kriterien erfüllen, die im Handbuch für den Konsultationsprozess (in der Fassung vom Februar 2011) niedergelegt sind:

  • Mit der vorgeschlagenen Änderung wird entweder ein bestehender Standard klargestellt oder Konflikt bzw. übersehene Punkte berichtigt, nicht jedoch ein neues Prinzip oder eine Änderung an einem bestehenden Prinzip vorgeschlagen
  • Die vorgeschlagene Änderung ist gut abgegrenzt und hinreichend klein in ihrem Anwendungsbereich, so dass die Folgen der vorgeschlagenen Änderung erwogen wurden
  • Es ist wahrscheinlich, dass der IASB zeitnah zu einem Beschluss kommen wird
  • Falls ein IFRS durch eine vorgeschlagene Änderung geändert würde, der Gegenstand eines aktuellen oder geplanten IASB-Projekts ist, muss eine Notwendigkeit bestehen, diese Änderung schneller herbeizuführen, als dies durch das Projekt geschehen würde.

Sobald diese Beurteilung getroffen wird, folgen die vorgeschlagenen Änderungen dem gleichen Konsultationsprozess wie andere Projekte des IASB. Vorschläge werden üblicherweise im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht und besitzen eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.

Seit Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee zusätzlich die Aufgabe übernommen, die im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dem IASB Empfehlungen auszusprechen.

 

Aktueller Projektstatus

Abgeschlossen 2014. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 am 25. September 2014veröffentlicht und die folgenden Standards geändert:

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Änderungen in der Veräußerungsmethode
Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

(mit Folgeänderung an IFRS 1)

Verwaltungsverträge
Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben)

Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf zusammengefasste Zwischenberichte
Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Abzinsungssatz: Regionalmarktfrage
Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden)

IAS 34 Zwischenberichterstattung Angabe von Informationen 'an anderer Stelle im Zwischenbericht'
Klarstellung der Bedeutung von 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Dezember 2012 IASB nimmt den Zyklus jährlicher Verbesserungen 2012-2014 offiziell in sein Arbeitsprogramm auf
11. Dezember 2013 Entwurf ED/2013/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 herausgegeben Ende der Stellungnahmefrist: 13. März 2014
25. September 2014 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 veröffentlicht Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, die auf Einzeländerungsbasis möglich ist (es müssen also nicht alle Änderungen gleichzeitig angewendet werden).

 

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