IAS 1 — Klassifizierung von Schulden
Hintergrund
Im Rahmen dieses Projekts soll ein allgemeingültigerer Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.
Dieses Projekt ist aus dem Zyklus jährlicher Verbesserungen 2010-2012 entstanden. Im Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012), der im Mai 2012 herausgegeben wurde, waren die folgenden Änderungen an IAS 1.73 vorgeschlagen worden:
Wenn das Unternehmen erwartet und verlangen kann, dass eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durch denselben Kreditgeber zu denselben oder ähnlichen Bedingungen refinanziert oder verlängert wird, gilt die Verpflichtung trotzdem selbst dann als langfristig, wenn sie sonst innerhalb eines kürzeren Zeitraums fällig wäre. [...]
Im Lauf des Jahres 2013 entschied der IASB, die Änderung nicht zu finalisieren, sondern stattdessen ein Projekt mit begrenztem Umfang aufzunehmen, in dessen Rahmen die bestehenden Leitlinien in IAS 1 dazu verfeinert werden sollen, wann Leitlinien als kurzfristig zu klassifizieren sind.
Im April 2016 stoppte der Board die Arbeit an diesem Projekt an, während er die Überarbeitung der Definitionen von Vermögenswerten und Schulden in seinem Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung abschloss. Bei seiner Septembersitzung 2018 hat der IASB das Projekt reaktiviert und entschieden, dass der nächste Projektschritt die Veröffentlichung von endgültigen Änderungen sein soll.
Aktueller Status des Projekts
Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) am 23. Januar 2020 herausgegeben.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
---|---|---|
3. Mai 2012 | Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012) herausgegeben | Ende der Stellungnahmefrist: 5. September 2012 |
März 2013 |
der IASB entscheidet, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 als eigenständiges Projekt mit begrenztem Umfang auf die Agenda zu nehmen | |
10. Februar 2015 | Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) herausgegeben | Ende der Stellungnahmefrist: 10. Juni 2015 |
April 2016 |
Projekt vorläufig gestoppt | |
September 2018 | Projekt reaktiviert | |
23. Januar 2020 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben | Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. |