IFRS 13 – Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Hintergrund

Ein Projekt in dessen Rahmen Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei Vermögenswerten erwogen wird, die Investitionen in Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen sind, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Bei der Entwicklung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts beabsichtigte der IASB, Inputfaktoren auf Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie zu priorisieren. Er hielt jedoch nicht ausdrücklich fest, dass Inputfaktoren auf Stufe 1 auch dann priorisiert werden sollen, wenn sie nicht mit dem Bilanzierungsobjekt des bewerteten Vermögenswerts (der Beteiligung als solcher) korrespondieren. Daher ergaben sich immer wieder Fragen zum Bilanzierungsobjekt im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen und deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wenn diese Beteiligungen an einem aktiven Markt notiert sind. Desgleichen gingen beim IASB auch Fragen zur Bemessung des erzielbaren Betrags von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (cash-generating units, CGU) auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ein, wenn diese im Zusammenhang mit Unternehmen stehen, die an einem aktiven Markt notiert sind.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Die Arbeiten an diesem Projekt wurden eingestellt. Bei seiner Sitzung im Januar 2016 entschied der IASB die Arbeiten in diesem Bereich im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 fortzusetzen. Die Überprüfung soll 2016 stattfinden.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
16. September 2014 Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie der erläuternden Beispiele für IFRS 13) herausgegeben Ende der Kommentierungsfrist: 16. Januar 2015
Januar 2016 Projekt aufgegeben die Arbeiten in diesem Bereich sollen im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 fortgesetzt werden

 

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