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Ertragsteuern – Umfassendes Projekt

Hintergrund

Dieses Projekt ist Teil des übergeordneten Konvergenzprojekts von IASB und FASB, in welchem versucht wird, eine Vielzahl von Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP zu beseitigen.

IAS 12 Ertragsteuern und SFAS 109 Bilanzierung von Ertragsteuern teilen einen gemeinsamen Ansatz, den Ansatz der temporären Differenzen. Die Zielsetzung des Ansatzes der temporären Differenzen besteht darin, die Steuer anzusetzen, die man erhalten würde oder zu zahlen hätte, wenn die Vermögenswerte resp. Schulden des Unternehmens zu ihrem gegenwärtigen Buchwert erlöst bzw. beglichen würden.

Allerdings enthalten die Standards unterschiedliche Ausnahmen zum Ansatz der temporären Differenzen. Auch gibt es Unternehmen zwischen den Standards im Hinblick auf den Ansatz und die Bewertung latenter Steueransprüche und -schulden sowie hinsichtlich der Verteilung der Steuern auf die Komponenten des Gesamtergebnisses und das Eigenkapital.

In diesem Projekt soll versucht werden, die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP zu beseitigen und verschiedene Aspekte von IAS 12 klarzustellen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Der IASB gab ED/2009/2 Ertragsteuern im März 2009 heraus. Auf Grundlage der gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Oktober 2009 entschied der IASB, den Entwurf nicht zu Ende zu führen, sondern stattdessen begrenzte Änderungen an IAS 12 vorzunehmen.

Der IASB wird im Rahmen seiner alle drei Jahre stattfindenden Agendakonsultation erwägen, ob er das umfassende Projekt wieder aufnimmt.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
September 2002 In das aktive Arbeitsprogramm aufgenommen
31. März 2009 Standardentwurf ED/2009/2 Ertragsteuern veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist am 31. Juli 2009
Oktober 2009 IASB und FASB entschieden, die Vorschläge aus dem Entwurf nicht zu finalisieren, sondern sich stattdessen für begrenzte Änderungen an IAS 12 zu entscheiden.

 

Zugehörige Diskussionen

  • Kurzfristige Konvergenz – Ertragsteuern

  • 17.04.2007

  • Der IASB beratschlagte zwei von dem FASB in den jüngsten Sitzungen diskutierte Sachverhalte: (1) die mögliche Aufhebung der Ausnahme beim Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie (2) Bilanzierung bei vom Buchwert abweichenden Steuerwert.

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