Mechanismen für die Schadstoffbepreisung (vormals Emissionshandelsprogramme)

Hintergrund

 

IFRIC 3

Im Dezember 2004 gab der IASB IFRIC 3 Emissionsrechte heraus. Darin wurde festgehalten, dass:

  • Emissionsrechte immaterielle Vermögenswerte sind, die im Abschluss in Übereinstimmung mit IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden müssen;
  • wenn Rechte durch die Regierung (oder eine ihrer Gebietskörperschaften) an einen Teilnehmer zu einem geringeren Betrag als ihrem beizulegenden Zeitwert abgegeben werden, die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag (sofern vorhanden) und ihrem beizulegenden Zeitwert eine Zuwendung der öffentlichen Hand darstellt, die in Übereinstimmung mit IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zu bilanzieren ist;
  • in dem Maße, wie einer Teilnehmer Emissionen verursacht, er für seine Verpflichtung, Rechte abzuführen, eine Rückstellung in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen anzusetzen hat. Diese Rückstellung ist üblicherweise mit dem Marktwert der Rechte zu bewerten, die für die Begleichung benötigt werden.

Auf der Sitzung im Juni 2005 stimmte der Board dafür, IFRIC 3 zurückzuziehen. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen deswegen getroffen, weil EFRAG eine Übernahme von IFRIC 3 für die Anwendung in der EU nicht empfohlen hatte (in englischer Sprache, 303 KB).

Zeitgleich mit der Rücknahme von IFRIC 3 gaben die Boardmitglieder jedoch an, dass IFRIC 3 eine richtige und sachgerechte Interpretation der bestehenden Standards zum Ausdruck gebracht habe. Die Boardmitglieder brachten ähnliche Vorbehalte über die Auswirkungen dieser Interpretation an wie die IFRIC-Mitglieder zu der Zeit, als sie fertig gestellt wurde, stellten allerdings fest, dass sie - wie IFRIC - zu der Zeit den Eindruck gewonnen hätten, dass eine Interpretation wegen des bevorstehenden Starts des Emissionsrechtehandels in der EU dringend erforderlich sei. Allerdings sei offensichtlich, dass die Dringlichkeit nicht länger bestünde. Dementsprechend entschied der Board, sich die Zeit zu nehmen und eine breiter angelegte Beurteilung der Arten verschiedener Schwankungen aus der Anwendung von IFRIC 3 auf den Emissionsrechtehandel durchzuführen sowie zu erwägen, ob und wie man sachgerechterweise die bestehenden Standards ändern könne, um einige dieser Schwankungen zu verringern oder zu beseitigen.

Im Juli 2005 veröffentlichte der Board eine Erklärung zur Rücknahme von IFRIC 3 (in englischer Sprache, 42 KB).

 

Dieses Projekt

Im Dezember 2007 kam der Board überein, ein Projekt auf die Agenda zu nehmen, das auf die folgenden Kernsachverhalte beschränkt sein sollte:

  • Sind die handelbaren Lizenzen in Emissionshandelsprogrammen (Rechte und Guthaben) Vermögenswerte? Wenn ja:
  • Wie soll ein Unternehmen Rechte bilanzieren, die es von der Regierungen zu einem geringeren Wert als den beizulegenden Zeitwert erhält?
  • Wie sollen Rechte und Guthaben bilanziert werden?
  • Wie sollen Veränderungen in Vermögenswerten und Schulden (die aus den Emissionshandelsprogrammen entstehen) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden?

Dieses Projekt sollte zu keinem neuen Standard führen. Der Board hatte vielmehr die Absicht, den Sachverhalt durch folgende Schritte zu behandeln:

  • eine Überarbeitung von entweder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, um die Bilanzierung von handelbaren Lizenzen aufzunehmen und
  • eine Überarbeitung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand, so dass die Bilanzierung von Rechten (und ähnlichen Vermögenswerten), die von Regierungen entgeltfrei vergeben werden, adressiert werden.

Der Umfang des Projekts widmete sich also nur Emissionshandelsrechten, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand in Zusammenhang mit solchen Emissionshandelsrechten, aber ging nicht allgemeiner auf Zuwendungen der öffentlichen Hand ein.

 

Das reaktivierte Projekt

Im Dezember 2012 wurde dieses Projekt als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 vom IASB offiziell als Forschungsprojekt reaktiviert.

Dieses Projekt soll zur Veröffentlichung eines Diskussionspapier führen, in dem die Auswirkungen von von Regierungen entwickelten Programmen, die die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen bezwecken sollen, auf die Rechnungslegung erwogen werden. Zu den Inhalten des Diskussionspapiers sollen gehören:

  • eine Bestandsaufnahme geläufiger Emissionshandelprogramme,
  • eine Analyse der üblichen wirtschaftlichen Merkmale solcher Programme und
  • eine erste Einschätzung der möglichen Lösungne in Bezug auf die bilanzielle Behandlung.

Die folgenden Sachverhalte sollen im Rahmen dieses Projekts behandelt werden:

  • Wie sind Verschmutzungsrechte zu bilanzieren, die vom einem Prgrammverwalter zugeteilt werden?
  • Wann und wie sind Schulden zu bilanzieren, die mit der Emission von Treibhausgasen zusammenhängen?

 

Neuer Umfang und Ansatz des Projekts

Im Februar 2015 wurde das Projekt von "Emissionshandelsprogramme" in "Mechanismen für die Schadstoffbepreisung" umbenannt. Dies spiegelte eine Entscheidung des IASB vom Januar 2015 wider, den Umfang, den Ansatz und die Ausrichtung des Projekts zu ändern. Der Board entschied sich für einen kompletten Neuanfang; alle vorläufigen Entscheidungen, die in früheren Versionen des Projekts gefällt wurden, wurden hinfällig. Außerdem wurde der Umfang des Projekts ausgeweitet: Berücksichtigt wird nun eine Bandbreite von Programmen, in deren Rahmen Verschmutzungsrechte eingesetzt werden, um den Schadstoffausstoß zu regeln.


 

Derzeitiger Status des Projekts

Im November 2010 verständigten sich IASB und FASB auf eine Verschiebung dieses Projekts.

Im Dezember 2012 wurde dieses Projekt als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 vom IASB offiziell als allein betriebenes Forschungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Erste Erörterungen wurden im ersten Quartal 2015 aufgenommen und führten als erstes Ergebnis zu Änderungen beim Umfang, beim Ansatz und bei der Ausrichtung.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Dezember 2007 In das aktive Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen
November 2010 IASB und FASB verständigen sich auf eine Verschiebung des Projekts
Dezember 2012 als Forschungsprojekt auf die Agenda des IASB genommen vor einer Entscheidung über die Aufnahme auf die aktive Agenda des IASB wird ein Diskussionspapier veröffentlicht
Februar 2015 Änderungen beim Umfang, beim Ansatz und bei der Ausrichtung des Projekts

 

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