Brexit – Implikationen für die Rechnungslegung und die Standardentwicklung

Published on: 29.07.2016

Mit freundlicher Genehmigung der IRZ-Redaktion (Verlag C.H.Beck, München; www.irz-online.de) stellen wir Ihnen einen Expertenkommentar zum Brexit von Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsidenten des DRSC, zur Verfügung, der in der Fachzeitschrift IRZ - Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung - erschienen ist (IRZ 2016, S. 297 ff.).

Am 23. Juni 2016 entschied sich eine knappe Mehrheit der Bürger Großbritanniens für einen Austritt aus der Europäischen Union (im Volksmund als „Brexit“ bezeichnet). Auch wenn das Referendum keine unmittelbare Bindungswirkung für die politisch Handelnden in London hat, gehen Beobachter weitgehend davon aus, dass das Ergebnis als Volkes Wille faktisch bindend ist. Und in der Tat hat die neue Vorsitzende der Konservativen deutlich gemacht, dass ein Zurückrudern für sie nicht in Frage komme. Inwieweit nach IFRS bilanzierende Unternehmen und die Standardentwicklung als solche vom Brexit-Votum betroffen sein werden, zeigt die nachfolgende Einschätzung. Aktuell könnte bereits hinsichtlich der anstehenden Halbjahresfinanzberichterstattung konkreter Handlungsbedarf bestehen.

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