Wir nehmen Stellung zu den IASB-Vorschlägen zur Erlöserfassung

Published on: 13.03.2012

In der Stellungnahme bringen wir unsere Zustimmung zu der Entscheidung von IASB und FASB zum Ausdruck, die Vorschläge zur Erlöserfassung erneut zwecks öffentlicher Stellungnahme herauszugeben. Einigen Vorschlägen im aktuellen Entwurf stimmen wir jedoch nicht zu. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:

 

Die Vorschriften in Bezug auf belastende Verträge und belastende Erfüllungspflichten sind verwirrend, uneinheitlich und helfen den Adressaten von Abschlüssen nicht. Unserer Meinung nach sollten die Boards die Vorschläge im gegenwärtigen Entwurf nicht finalisieren. Stattdessen sollten sie einen konvergierten Standard zur Erlöserfassung veröffentlichen, der sich nicht den Vorschriften zu belastenden Verträgen und belastenden Erfüllungspflichten widmet.

Die Leitlinien zu variabler Gegenleistung sollten verfeinert werden, um unbeabsichtigte Auswirkungen zu vermeiden. Wir haben dies in unserer Antwort auf Frage 3 näher erläutert. Wenn diese Leitlinien nicht verfeinert werden, kann es möglich sein, dass ein Unternehmen, das davon ausgeht eine variable Gegenleistung zu erhalten, in der Anfangszeit der Laufzeit eines Vertrags Gewinne ansetzen muss, deren Existenz nicht ausreichend sicher ist und die später wieder zurückgenommen werden müssen, auch wenn sich das erwartete Ergebnis nicht geändert hat.

Weitere Überlegungen sind erforderlich, bevor die vorgeschlagenen Vorschriften in Bezug auf Ausbuchung und Bewertung auf andere nicht-finanzielle Vermögenswerte übertragen werden können.

Die Leitlinien dazu, wann Erfüllungspflichten nicht zu trennen sind (Paragraph 29), werden in ihrer gegenwärtigen, regelbasierten nicht gut umsetzbar sein. Sie sollten überarbeitet werden, um ein zugrundeliegendes Prinzip und entsprechende Indikatoren herauszuarbeiten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge nachfolgend herunterladen (164 KB). Alle unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

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