Stellungnahme von Deloitte zum Entwurf ED/2014/2 'Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28)'

Published on: 15.09.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) eingereicht.

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen gelten der Klarstellung der folgenden Sachverhalte:

  • Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, behält ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet, bei, es sei denn, der Investor ist an einem Joint Venture beteiligt, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.

Wir hegen Bedenken, dass zwei der drei Vorschläge dazu führen, dass Vereinbarungen auf einer Grundlage unterschieden werden, die nicht die Relevanz der resultierenden Informationen ist:

  • Wir glauben, dass der Vorschlag, ein Dienstleistungen erbringendes Unternehmen in einem einzigen Ausweis zum beizulegenden Zeitwert zusammenzufassen, bei einigen Vereinbarungen zu einem nicht sachgerechten Mangel an Transparenz führt und dass dadurch Strukturierungsmöglichkeiten entstehen.
  • Wir sind der Meinung, dass eine angenommene Unterscheidung bei der Leichtigkeit, Informationen zu beschaffen, nicht ausreichend Grund bietet, eine Unterscheidung in der Bilanzierung nach der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures einzuführen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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