Stellungnahme von Deloitte zur einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 11 — Klassifizierung gemeinsamer Vereinbarungen
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Beurteilung 'anderer Tatsachen und Umstände' nicht auf seine Agenda zu nehmen. Insbesondere ware es um die Frage gegangen, ob die Beurteilung 'anderer Tatsachen und Umstände' nur unter der Berücksichtigung erfolgen sollte, ob diese Tatsachen und Umstände zu rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen und Verpflichtungen in Bezug auf die Vermögeunwerte und Schulden führen, oder ob bei der Beurteilung auch der Ausgestaltung und des Zwecks der gemeinsamen Vereinbarung sowie der wirtschaftlichen Bedürfnisse und der in der Vergangegenheit ausgeübten Praxis des Unternehmens Rechnung getragen werden sollte.
Wir stimmen der Entscheidung aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zu.
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