Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung (betreffend IAS 8) in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einer Änderung in der Bilanzierungsmethode und einer Änderung einer Bilanzierungsschätzung
Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung der Unterscheidung zwischen einer Änderung in der Bilanzierungsmethode und einer Änderung einer Bilanzierungsschätzung geht.
Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zwar zu. Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass die nicht belegte Aussage in der vorläufigen Agendaentscheidung, dass eine Änderung der Schätzmethode nur dann zulässig ist, wenn diese Änderung zu verlässlichen und relevanteren Informationen führt, aus der Agendaentscheidung herausgenommen werden sollte. Wir halten es nicht für sachgerecht, diese gemäß IAS 8.14 nur für Änderungen in der Bilanzierungsmethode geltende Regelung auf Schätzänderungen auszuweiten.
Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.