Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung (IFRS 10 betreffend) in Bezug auf die Definition von anlagebezogenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten

Published on: 21.01.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung der Definition von anlagebezogenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten geht, die sich auf 'Steueroptimierungs'-Tochtergesellschaften beziehen.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen und akzeptieren das Verständnis des Committees von IFRS 10.BC272 im Hinblick auf ausschließlich für steuerliche Zwecke bestehende Unternehmen. Wir stimmen allerdings nicht zu, dass das Beispiel 4 aus den IFRS 10 illustrierenden Beispielen hierfür herangezogen werden kann und empfehlen daher, den Verweis auf dieses Beispiel aus der Agendaentscheidung zu streichen.

Darüber hinaus empfehlen wir, dass die Agendaentscheidung insoweit geändert wird, dass sie sich nur auf Tochterunternehmen bezieht, die ausschließlich der Steueroptimierung dienen und keine anderen Aktivitäten zum Gegenstand haben.

Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.

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