Stellungnahme von Deloitte zur Bitte um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

Published on: 30.05.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) Stellung genommen, in welcher er die Adressaten um Kommentare gebeten hat, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse entscheidungsnützliche Informationen bietet, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

Wir unterstützen weiterhin das Konzept der Überprüfung von Standards nach deren Einführung und sind der Meinung, dass die Überprüfung von IFRS 3 der besonderen Aufmerksamkeit bedarf, da dies ein Standard ist, der oft zu konzeptionellen und praktischen Problemen bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen führt. Gleichzeitig behandelt er aber hochbedeutende Geschäftsvorfälle, die oft das besondere Augenmerk von Adressaten auf sich ziehen.

Ein Punkt, der unserer Meinung nach besonders bedacht werden sollte, ist die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden. Wir erkennen an, dass eine umfängliche Analyse dieses Sachverhalts außerhalb des Rahmens der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 liegen mag, aber wir glauben, dass der Sachverhalt von großer Bedeutung ist und dass die Überprüfung nach der Einführung eine angemessene Gelegenheit bietet, zu beginnen, über ihn nachzudenken. Wir ermutigen den IASB, sich mit dem US-amerikanischen FASB in Kontakt zu setzen, damit die Konvergenz von IFRS und US-GAAP weiterhin sichergestellt bleibt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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