Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 11 – Anwendungsfragen

Published on: 20.01.2015

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2014 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, verschiedenen Fragen zur Anwendung von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen nicht auf seine Agenda zu nehmen.

Generell stimmen wir der Entscheidung des Committee, die diversen Sachverhalte, aus denen sich das Thema zusammensetzt, nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Allerdings sind wir der Meinung, dass in Bezug auf die bilanzielle Behandlung, wenn wenn die Ergebnisse der erworbenen Anteile des gemeinschaftlichen Betreibers von den Anteilen an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinsamen Vereinbarung abweichen, bisher nicht ausreichend Leitlinien vorliegen und dass es bei diesem Thema zu Abweichungen in der Praxis kommt. Daher empfehlen wir diesen Punkt weiter zu verfolgen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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