Was der neue Bericht der EDTF für Banken bedeutet

Published on: 08.12.2015

Im Zug der Finanzmarktkrise haben die G-20 den IASB (und den FASB) aufgefordert, die Rechnungslegungsvorschriften zu überarbeiten, so dass die erwarteten Kreditverluste von Finanzinstituten genauso erfasst würden wie die bereits eingetretenen. Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat dazu außerdem die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) eingerichtet. Diese setzt sich aus Bankenvertretern, Analysten, Anlegern und Prüfern zusammen.

Banken sollten die Empfehlungen der EDTF in ihren nächsten Abschlüsse berücksichtigen, insbesondere diejenigen, die ihre Abschlüsse zum 31. Dezember aufstellen, sollten rasch handeln. Die Leiter Rechnungslegung müsen außerdem ihre Umsetzungsprojekte im Licht der Empfehlungen noch einmal durchgehen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Daten für die Angaben zu erwarteten Kreditverlusten zur Verfügung stehen.

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