Der Konsultationsprozess des IASB

Der Konsultationsprozess des IASB

 

Hintergrundinformationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) befolgt einen strengen, offenen Konsultationsprozess. Sämtliche Sitzungen des IASB und des IFRS Interpretations Committee (ehemals IFRIC) sowie seiner formellen Arbeitsgruppen werden in der Öffentlichkeit abgehalten und üblicherweise im Internet übertragen.

 

Die Schritte des Konsultationsprozesses

Der formelle Konsultationsprozess für Projekte beinhaltet üblicherweise, wenn auch nicht notwendigerweise, die nachfolgenden Schritte:

  • Die Stabsmitarbeiter werden gebeten, Themen zu identifizieren und die Sachverhalte im Zusammenhang mit einem möglichen, in das Arbeitprogramm aufzunehmenden Thema zu prüfen und die Anwendung des Rahmenkonzepts auf die Sachverhalte zu erwägen
  • Nationale Bilanzierungsvorschriften und -praktiken werden untersucht und Sichtweisen zu den Sachverhalten mit den nationalen Standardsetzern ausgetauscht
  • Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der IFRS-Beirat werden zu den Themen und Prioritäten des Arbeitsprogramms befragt*
  • Der IASB ist verpflichtet, alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen, wobei die erste Runde nicht später als zum 30. Juni 2011 beginnen sollte*
  • Eine Beratungsgruppe wird eingerichtet (allgemein als 'Arbeitsgruppe' bezeichnet), um den IASB und seine Stabsmitarbeiter bei dem Projekt zu beraten
  • Ein Diskussionsdokument wird zwecks Einholung von Stellungnahmen veröffentlicht (üblicherweise als Diskussionspapier bezeichnet, das oftmals die vorläufigen Sichtweisen des Boards zu einigen der iim Projekt behandelten Sachverhalte beinhaltet)
  • Ein Standardentwurf, der mit mindestens neun Ja-Stimmen des IASB verabschiedet wird (zehn Stimmen, wenn der Board auf 16 Mitglieder erweitert wird), wird zwecks Einholung von Stellungnahmen veröffentlicht, einschließlich darin enthaltener und von IASB-Mitgliedern geäußerter abweichender Meinungen (in Standardentwürfen werden abweichende Meinungen als 'alternative Sichtweisen' bezeichnet)*
  • Mit dem Standardentwurf wird eine Grundlage für Schlussfolgerungen veröffentlicht
  • Sämtliche innerhalb der Stellungnahmefrist eingegangenen Stellungnahmen zu Diskussionsdokumenten und Standardentwürfen werden in öffentlicher Sitzung erwogen und diskutiert*
  • Der Wunsch nach Abhaltung einer öffentlichen Anhörung und Duchführung von Feldversuchen wird erwogen und, wo sachgerecht, entsprechend durchgeführt
  • Ein Standard wird mit mindestens neun Ja-Stimmen des IASB verabschiedet (zehn Stimmen, wenn der Board auf 16 Mitglieder erweitert wird), und jedwede abweichende Meinung ist Teil des veröffentlichten Standards*
  • Mit dem endgültigen Standard wird eine Grundlage für Schlussfolgerungen veröffentlicht, in der u.a. die Schritte des Konsultationsprozesses des IASB erläutert werden und dargestellt wird, wie der IASB mit den zum Standardentwurf eingegangenen öffentlichen Stellungnahmen umgegangen ist.

* bedeutet, dass der Schritt nach der Satzung der IFRS-Stiftung vorgeschrieben ist

 

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