Securities and Exchange Commission (SEC)

US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
Securities and Exchange Commission (SEC)

 

Beschreibung der SEC

In den Vereinigten Staaten werden die öffentlichen Kapitalmärkte vor allem durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), eine nationale Regierungsbehörde, reguliert. Von Gesetzes wegen hat die SEC das Recht, das Aussehen und den Inhalt von Abschlüssen vorschreiben, die bei ihr eingereicht werden. In der Vergangenheit hat sich die Behörde für die Entwicklungen von Rechnungslegungsstandards an den Privatsektor gewendet, obgleich die Behörde Ausweis- und Angabevorschriften und manchmal auch Ansatz- und Bewertungsgrunde erlässt. Die SEC beaufsichtigt mehr als 30.000 bei ihr registrierte Unternehmen, darunter 12.000 Unternehmen, 4.600 Fonds, 11.300 Anlageberater, 600 Transfereinrichtungen und 5.500 Händler (Daten von 2008).

Annähernd 1.150 der 12.000 bei der SEC registrierten Unternehmen sind nicht-amerikanische Unternehmen. Ein ausländisches registriertes Unternehmen kann Abschlüsse einreichen, die im Einklang mit den US-GAAP stehen oder (seit dem 4. März 2008) Abschlüsse, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards wie vom IASB verabschiedet erstellt werden (d.h. keine rechtskreisspezifischen Anpassungen des IFRS), ohne dass eine Überleitung auf US-GAAP eingereicht werden muss. Alternativ kann ein ausländisches registriertes Unternehmen Abschlüsse einreichen, die unter Anwendung der nationalen Rechnungslegungsgrundsätze oder unter Verwendung einer rechtkreisspezifischen Anpassungen der IFRS (wie die IFRS, die von der EU übernommen wurden); dann ist allerdings eine Überleitung des Ergebnisses und des Nettovermögens auf US-GAAP-Zahlen erforderlich.

Die SEC und IFRS

Abschaffung der 'Überleitung auf US-GAAP'

Am 15. November 2007 stimmte die SEC in öffentlicher Sitzung dafür, ausländischen Unternehmen die Einreichung von Abschlüssen bei der Kommission zu gestatten, die unter Anwendung der IFRS, wie sie vom IASB verabschiedet wurden, erstellt wurden, ohne dass eine Überleitung der IFRS-Zahlen auf US-GAAP beigebracht werden muss. Die SEC gab ihre endgültige Regelung zur Akzeptanz von Abschlüssen ausländischer Emittenten, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt wurden, ohne eine Überleitung auf US-GAAP am 21. Dezember 2007 heraus.

Erwägung der Anwendung der IFRS durch inländische Emittenten in den Vereinigten Staaten

Am 25. Juli 2007 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, einen Konzepterlass zur Stellungnahme freizugeben. Der Erlass widmet sich der Frage, ob es US-amerikanischen Emittenten einschließlich Investmentunternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie in englischer Sprache vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben zu erstellen.

Am 14. November 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihren Vorschlag für einen Fahrplan für die mögliche Nutzung von Abschlüssen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards von US-amerikanischen Unternehmen erstellt werden mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht. Der vorgschlagene 'Fahrplan' könnte zu einer Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) durch US-Unternehmen ab 2014 führen.

Der Fahrplan für die IFRS

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) tagte am 24. Februar 2010, um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS durch börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu erörtern. Die Kommission verabschiedete eine 71-seitige Erklärung (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ein Überblick über die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der IFRS gegeben, einige der öffentlich geäußerten Meinungen zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan zusammengefasst und ein Ansatz zum weiteren Vorgehen umrissen wird.

In der Erklärung der Kommission wird der Stab der SEC angewiesen, vor einer Entscheidung der SEC darüber, ob US-Emittenten der Übergang auf die IFRS vorgeschrieben werden soll, einen Arbeitsplan zu entwerfen. Der Erklärung der Kommission zufolge wird diese Entscheidung im Jahr 2011 fallen.

Zu den wichtigsten Themenfeldern, bei denen Bedenken bestehen und denen sich der SEC-Stab im Rahmen seines Arbeitsplans annehmen soll, gehören die folgenden:

  • Ausreichende Entwicklung und Anwendung der IFRS in der Welt — Umfang der IFRS, Prüfbarkeit und Durchsetzbarkeit der IFRS sowie Vergleichbarkeit über Rechtskreise hinweg
  • Unabhängigkeit der Standardsetzung — Beaufsichtigung der IASCF, Zusammensetzung von Treuhändern und IASB, Finanzierung und Prozess der Standardsetzung
  • Übergangssachverhalte:
    • Verständnis auf Seiten der Anleger und Ausbildung — Ausbildung der Anleger
    • Auswirkung auf das regulatorische Umfeld — Branchenregulierung, Bundes- und Landessteuern sowie die Regulierung der Prüfung
    • Auswirkung auf die Emittenten — Bilanzierungssysteme, Kontrollen und Verfahrensweisen, vertragliche Vereinbarungen und Unternehmensverfassung
  • Verfügbarkeit von Humankapital — Aus- und Weiterbildung verschiedener am Prozess beteiligter Gruppen

Die Kommission wird ferner die Fortschritt erwägen, die FASB und IASB bei dem Abschluss ihrer Konvergenzprojekte unter ihrem Arbeitskommen erzielt haben.

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