IFRIC 12

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Hintergrundinformationen

 

Bezug

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen
  • IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
  • IAS 11 Fertigungsaufträge
  • IAS 16 Sachanlagen
  • IAS 17 Leasingverhältnisse
  • IAS 18 Erträge
  • IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten
  • IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
  • SIC-29 Angaben - Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

 

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D12, D13 und D14 herausgegeben am 3. März 2005; Pressemitteilung (in englischer Sprache, 60 KB)
  • D12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – Bestimmung des Bilanzierungsmodells
  • D13 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – das Modell des finanziellen Vermögenswertes
  • D14 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – das Modell des immateriellen Vermögenswertes
  • Ende der Kommentierungsfrist 31. Mai 2005
  • IFRIC Interpretation 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen herausgegeben am 30. November 2006
  • Pressemitteilung zu IFRIC 12 (in englischer Sprache, 55 KB)
  • Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Zusammenfassung von IFRIC 12

 

Definition von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen durch die eine Regierung oder eine andere Institution Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser. Ziel dieses Projektes von IFRIC war die Klarstellung bestimmter Sachverhalte bezüglich bestehender Verlautbarungen des IASB, die auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Anwendung finden.

 

Zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

In IFRIC 12 werden zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen unterschieden.

  • In der einen erfasst der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein unbedingtes vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der Regierung als Gegenleistung für die Erstellung und Erneuerung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors.
  • In der anderen erfasst der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht des Betreibers zur Erhebung von Gebühren bei der Benutzung von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors, die er erstellt oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, da die Beträge hinsichtlich der Nutzung der Dienstleistungen durch die Öffentlichkeit ungewiss sind.
  • Für den Fall, dass beide Arten von Vereinbarungen innerhalb eines Vertrages vorhanden sind, erlaubt IFRIC 12:
  • In dem Ausmaße, indem die Regierung eine unbedingte Zahlungsgarantie zur Errichtung eines Vermögenswertes des öffentlichen Bereiches ausgibt, erfasst der Betreiber einen finanziellen Vermögenswert. In dem Ausmaße, indem der Betreiber auf die Nutzung der Dienstleistung durch die Öffentlichkeit angewiesen ist, um Zahlungen zu erhalten, erfasst der Betreiber einen immateriellen Vermögenswert.

 

Bilanzierung - Modell des finanziellen Vermögenswertes

Nach dem Modell des finanziellen Vermögenswertes ist das unbedingte vertragliche Recht, das der Betreiber im Austausch für die baulichen Dienstleistungen oder andere Gegenleistungen vom Konzessionsgeber erhält, als finanzieller Vermögenswert zu erfassen. Der Betreiber hat ein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, wenn der Konzessionsgeber einen

  • (a) spezifischen oder bestimmbaren Betrag; oder
  • (b) gegebenenfalls den Fehlbetrag zwischen den von Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen erhaltenen Beträgen und den spezifischen oder bestimmbaren Beträgen, auch wenn die Zahlungen davon abhängig sind, ob der Betreiber eine bestimmte Qualität oder Funktionsfähigkeitserfordernisse zu gewährleisten hat,
  • an den Betreiber vertraglich garantiert.
  • Der Betreiber bewertet den finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

 

Bilanzierung - Modell des immateriellen Vermögenswertes

Der Betreiber erfasst einen immateriellen Vermögenswert in dem Maße, in dem er ein Recht (eine Lizenz) zur Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Dienstleistungen hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren stellt kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln dar, da die Beträge von der Nutzung der Dienstleistungen durch die Öffentlichkeit abhängig sind.

Der Betreiber bewertet die immateriellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

 

Operative Erträge

Der Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung erfasst und bewertet einen Ertrag gemäß IAS 11 und IAS 18 für die von ihm durchgeführten Dienstleistungen.

 

Bilanzierung bei der Regierung (Konzessionsgeber)

Die Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen seitens der Regierung wird in IFRIC 12 nicht berücksichtigt. IFRS sind nicht für nicht-gewinnorientierte Aktivitäten des privaten oder öffentlichen Sektors vorgesehen. Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) begann sein eigenes Projekt zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, welches die Bilanzierung seitens des Konzessionsgebers in Betracht zieht. Die in IFRIC 12 angewendeten Prinzipien werden als Teil des Projektes mit einbezogen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 12 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig.

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