IFRIC 16

IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Hintergrundinformationen

Bezug

  • IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D22 herausgegeben am 19. Juli 2007. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (50 KB).
  • Ende der Kommentierungsfrist 19. Oktober 2007
  • IFRIC Interpretation 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb herausgegeben am 3. Juli 2008
  • Pressemitteilung zu IFRIC 16 (in englischer Sprache, 58 KB)
  • Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
  • Boardsitzung im Januar 2009 - IASB verständigt sich darauf, Änderungen an IFRIC 16 vorzuschlagen
  • 30. Januar 2009: Standardentwurf Nr. ED/2009/1 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRIC 16 hinsichtlich der Designation eines Sicherungsinstruments in einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb zu ändern
  • 16. April 2009: IFRIC 16 geändert im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts 2009; Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2009
  • Presseerklärung zu den Änderungen vom April 2009 (in englischer Sprache, 44 KB)

Zusammenfassung von IFRIC 16

Mit IFRIC 16 werden drei Hauptpunkte geklärt:

Entsteht das Risiko aus (a) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die funktionale Währung des Mutterunternehmens oder (b) dem Fremdwährungsrisiko bei Umrechnung der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Darstellungswährung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens?

IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass aus der Darstellungswährung keine Risikoposition entsteht, die für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung durch ein Unternehmen in Frage kommt. Also kann ein Mutterunternehmen nur die Fremdwährungsdifferenzen als abgesichertes Risiko designieren, die aus dem Abweichen der eigenen funktionalen Währung von der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen.

Welches Unternehmen innerhalb eines Konzerns kann das Sicherungsinstrument bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb halten? Gilt insbesondere, dass das Mutterunternehmen, das die Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb hält, auch das Sicherungsinstrument zu halten hat?

IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass das Sicherungsinstrument (die Sicherungsinstrumente) von jedem Unternehmen innerhalb das Konzerns gehalten werden kann (können).

Wie hat ein Unternehmen die Beträge zu bestimmen, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl für das Sicherungsinstrument als auch für das Grundgeschäft umzugliedern sind, wenn das Unternehmen die Investition veräußert?

IFRIC kommt in IFRIC 16 zu dem Schluss, dass, obwohl IAS 39 bei der Bestimmung der Beträge, die im Hinblick auf das Sicherungsinstrument aus der Fremdwährungsumrechnungsrücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind, anzuwenden ist, IAS 21 in Hinblick auf das Grundgeschäft anzuwenden ist.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 16 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, und Unternehmen haben die Wahl, die Interpretation prospektiv oder rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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