IFRIC 2

IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente

 

Hintergrundinformationen

 

Bezug

  • IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis

 

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D8 Geschäftsanteile an Genossenschaften herausgegeben am 30. Juni 2004
  • Ende der Kommentierungsfrist 13. September 2004
  • Endgültige Interpretation 2 herausgegeben am 25. November 2004
  • Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen
  • Pressemitteilung zu IFRIC 2 (23 KB, in englischer Sprache)

 

Zusammenfassung von IFRIC 2

Geschäftsanteile an Genossenschaften besitzen einige der Eigenschaften, die für eine Klassifizierung als Eigenkapital sprechen. Sie berechtigen den Inhaber aber auch, eine Rücknahme gegen flüssige Mittel zu verlangen, wobei dieses Recht bestimmten Beschränkungen unterliegen kann. IFRIC 2 enthält Leitlinien, wie sich anhand dieser Rücknahmebedingungen bestimmen lässt, ob diese Geschäftsanteile als Fremd- oder Eigenkapital einzustufen sind. Nach IFRIC 2 stellen Geschäftsanteile, bei denen die Mitglieder das Recht haben, eine Rücknahme zu verlangen, im Regelfall Fremdkapital dar. Sie sind jedoch als Eigenkapital zu klassifizieren, wenn

  • das Unternehmen ein uneingeschränktes Recht auf Ablehnung der Rücknahme von Geschäftsanteilen besitzt oder
  • lokale Gesetze, Vorschriften oder die Satzung des Unternehmens die Rücknahme von Geschäftsanteilen mit Verboten belegen. Die bloße Existenz jedoch von Gesetzen, Vorschriften oder Satzungsbestimmungen, die eine Rücknahme nur dann verbieten, wenn bestimmte Bedingungen (wie beispielsweise Liquiditätsgrenzen) erfüllt oder nicht erfüllt sind, führt nicht zu einer Klassifizierung von Geschäftsanteilen als Eigenkapital.

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