IFRIC 3

IFRIC 3 Emissionsrechte

 

Hintergrundinformationen

Der IASB hat IFRIC 3 auf seiner Sitzung vom Juni 2005 zurückgezogen.

 

Bezug

  • IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

 

Entstehungsgeschichte

  • Interpretationsentwurf D1 Emissionsrechte ist der erste Interpretationsentwurf von IFRIC
  • IFRIC D1 Emissionsrechte herausgegeben am 15. Mai 2003
  • Ende der Kommentierungsfrist 14. Juli 2003
  • Presseerklärung zu IFRIC D1 (in englischer Sprache, 29 KB)
  • IFRIC 3 Emissionsrechte herausgegeben am 2. Dezember 2004
  • Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2005 beginnen
  • Pressemitteilung zu IFRIC 3 (in englischer Sprache, 37 KB)
  • Im Juni 2005 zurückgezogen

 

Zusammenfassung von IFRIC 3

Angesichts der Kyoto-Übereinkunft haben mehrere Regierungen Programme entwickelt oder befinden sich im Prozess der Entwicklung, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen ermuntern sollen. Die Interpretation hat die Bilanzierung durch Unternehmen in einem Programm der Art "fixieren oder handeln" zum Gegenstand, obgleich ihre Regelungen auch für andere Programme relevant sein können, die ebenfalls darauf ausgelegt sind, das Ausstoßniveau zu verringern und einige Eigenschaften des "fixieren oder handeln"-Programms besitzen.

Unter einem derartigen Regime gibt eine Regierung (oder eine ihrer Gebietskörperschaften) Rechte heraus, welche die teilnehmenden Unternehmen dazu berechtigen, ein bestimmtes Schadstoffniveau auszustoßen (dies kann kostenfrei oder gegen Entgelt geschehen). Die Teilnehmer an dem Programm können die Rechte kaufen und verkaufen, weshalb in vielen Programmen ein aktiver Markt für diese Rechte besteht. Zum Ende einer festgelegten Periode sind die Teilnehmer gehalten, Rechte entsprechend ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben.

In der Interpretation wird festgelegt,dass:

  • Rechte immaterielle Vermögenswerte sind, die im Abschluss in Übereinstimmung mit IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden müssen;
  • wenn Rechte durch die Regierung (oder eine ihrer Gebietskörperschaften) an einen Teilnehmer zu einem geringeren Betrag als ihrem beizulegenden Zeitwert abgegeben werden, die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag (sofern vorhanden) und ihrem beizulegenden Zeitwert eine Zuwendung der öffentlichen Hand darstellt, die in Übereinstimmung mit IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand zu bilanzieren ist;
  • in dem Maße, wie einer Teilnehmer Emissionen verursacht, er für seine Verpflichtung, Rechte abzuführen, eine Rückstellung in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen anzusetzen hat. Diese Rückstellung ist üblicherweise mit dem Marktwert der Rechte zu bewerten, die für die Begleichung benötigt werden.

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