IFRIC 8

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2

Hintergrundinformationen

Zum 1. Januar 2010 zurückgezogen und ersetzt durch die Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2009.

Bezug

  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Entstehungsgeschichte

Zusammenfassung von IFRIC 8

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 stellt klar, dass IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung auf Vereinbarungen anzuwenden ist, bei denen ein Unternehmen anteilsbasierte Vergütungen offensichtlich ohne oder für eine ungenügende Gegenleistung gewährt.

IFRIC 8 erläutert, dass wenn die identifzierbare Gegenleistung augenscheinlich unter dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der eingegangenen Schulden liegt, dieser Sachverhalt darauf hindeutet, dass eine andere Gegenleistung entweder empfangen wurde oder noch empfangen werden wird. Deshalb ist IFRS 2 anzuwenden.

IFRIC 8 tritt für am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnende Geschäftsjahre in Kraft. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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