IFRIC 9

IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate

 

Hintergrundinformationen

 

Bezug

  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

 

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D15 herausgegeben am 31. März 2005; Pressemitteilung zu IFRIC D15 (in englischer Sprache, 65 KB)
  • Ende der Kommentierungsfrist 31. Mai 2005
  • Interpretation 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate herausgegeben am 1. März 2006
  • Pressemitteilung zu IFRIC 9 (in englischer Sprache, 59 KB)
  • Gültig für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2006 beginnen
  • Boardsitzung im Dezember 2008 - Erörterung einer Änderung von IFRIC 9
  • 22. Dezember 2008: Entwurf Eingebettete Derivate, mit dem Änderungen an IAS 39 und IFRIC 9 vorgeschlagen werden
  • Ende der Kommentierungsfrist am 21. Januar 2009
  • Boardsitzung im Januar 2009 - IASB verständigt sich auf eine Änderung des Anwendungsbereichs von IFRIC 9
  • 30. Januar 2009: Standardentwurf Nr. ED/2009/1 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, IFRIC 16 hinsichtlich der Designation eines Sicherungsinstruments in einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb zu ändern. Stellungnahmen werden bis zum 2. März 2009 erbeten
  • 12. März 2009: IFRIC 9 geändert hinsichtlich der Beurteilung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
  • 16. April 2009: Anwendungsbereich von IFRIC 9 geändert im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts 2009; Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2009
  • 28. Oktober 2010: Mit Veröffentlichung der Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten wurden die Regelungen von IFRIC 9 inhaltsgleich in IFRS 9 überführt und die Interpretation mit dessen Inkrafttreten zurückgezogen.

 

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Zusammenfassung von IFRIC 9

Ein eingebettetes Derivat ist Bestandteil eines strukturierten (zusammengesetzten) Finanzinstrumentes, welches auch einen nicht-derivativen Trägervertrag enthält. Einige der Zahlungsströme verändern sich in ähnlicher Weise wie bei einem freistehenden Derivat.

Ein Beispiel für ein eingebettetes Derivat ist eine Wandeloption, die Teil einer Wandelanleihe ist. Der beizulegende Zeitwert des wandelbaren (strukturierten) Instruments ändert sich teilweise entsprechend den Bewegungen im beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalanteile, in die es getauscht werden kann - was mit einer freistehenden Option vergleichbar ist.

Der IASB verlangt in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung von einem Unternehmen, zu dem Zeitpunkt, zu dem es Vertragspartei wird, zu überprüfen, ob der Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das dem Standard zufolge vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt wie ein freistehendes Derivat zu bilanzieren ist.

In IFRIC 9 wird der Frage nachgegangen,

  • ob gemäß IAS 39 eine solche Beurteilung nur dann vorgenommen werden muss, wenn das Unternehmen Partei des strukturierten Vertrags wird, oder während der gesamten Vertragslaufzeit; und
  • ob ein erstmaliger Anwender der IFRS seine Beurteilung auf Grundlage jener Umstände durchführen soll, die bestanden, als das Unternehmen zuerst Vertragspartei wurde, oder zu jenen, die bestehen, wenn das Unternehmen die IFRS zum ersten Mal anwendet.

Gemäß IFRIC 9 muss eine Beurteilung dahingehend, ob ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt wie ein Derivat zu bilanzieren ist, nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu Änderungen in den Vertragsbedingungen, welche die aus dem ursprünglichen Vertrag resultierenden Zahlungsströme auf maßgebliche Art und Weise verändern. In diesem Fall ist eine erneute Beurteilung erforderlich.

Ein erstmaliger Anwender muss die Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat abgespalten werden muss, auf Grundlage jener Umstände durchführen, die zu dem Zeitpunkt bestanden, als das Unternehmen zuerst Vertragspartei wurde, es sei denn, dass es nachträglich zu Änderungen an den Vertragsbedingungen kam, welche die Zahlungsströme auf maßgebliche Art und Weise verändert haben.

 

Anwendung von IFRIC 9 bei Umklassifizierungen

Bei einer Umklassifizierung, bei der ein Finanzinstrument aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umklassifiziert wird, müssen alle eingebetteten Derivate neu beurteilt werden und wenn notwendig separat im Abschluss erfasst werden.

 

Anwendung und Übergangsbestimmungen

IFRIC 9 war für Geschäftsjahre anzuwenden, die an oder nach dem 1. Juni 2006 begannen. Mit erstmaliger verpflichtender Anwendung von IFRS 9 tritt IFRIC 9 außer Kraft.

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