SIC-12

SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften

Hintergrundinformationen

Bezug

  • IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS

Entstehungsgeschichte

  • Herausgegeben: November 1998
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 1999 beginnen
  • Geändert durch IFRIC im November 2004: Pläne für Kapitalbeteiligungsleistungen sind nicht länger vom Anwendungsbereich von SIC-12 ausgenommen.

Zusammenfassung von SIC-12

SIC-12 behandelt die Thematik, wann eine Zweckgesellschaft („Special Purpose Entity‟ oder „SPE‟) von einem berichtenden Unternehmen nach den Vorschriften von IAS 27 zu konsolidieren ist. Gemäß SIC-12 hat ein berichtendes Unternehmen eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem Unternehmen und der Zweckgesellschaft zeigt, dass das Unternehmen die Zweckgesellschaft beherrscht. Die folgenden Indikatoren deuten auf die Beherrschung einer Zweckgesellschaft durch ein Unternehmen hin:

  • Die Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft wird zu Gunsten des Unternehmens entsprechend seiner besonderen Geschäftsbedürfnisse geführt;
  • das Unternehmen verfügt über die Entscheidungsmacht, die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen;
  • das Unternehmen verfügt über die Möglichkeit, mit Hilfe eines „Autopilot‟-Mechanismus die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen;
  • aufgrund des Rechts, die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen, ist das Unternehmen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft ausgesetzt;
  • das Unternehmen behält die Mehrheit der mit der Zweckgesellschaft verbundenen Residualrisiken.

Beispiele für Zweckgesellschaften beinhalten Unternehmen, die gegründet wurden, um ein Leasinggeschäft, eine Verbriefung von Finanzinstrumenten oder Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchzuführen. Beherrschung im Sinne von IAS 27 setzt voraus, dass ein Unternehmen über die Möglichkeit verfügt, die Entscheidungsfindung der Zweckgesellschaft zu steuern oder zu beherrschen, verbunden mit der Zielsetzung, Nutzen aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft zu ziehen.

Einige Unternehmen werden daneben auch die Frage der Ausbuchung von Vermögenswerten prüfen müssen, beispielsweise für Vermögenswerte, die auf die Zweckgesellschaft übertragen wurden. Unter Umständen kann eine Übertragung zu einer Ausbuchung des Vermögenswertes führen und einer Bilanzierung als Verkauf. Auch wenn die Übertragung als Verkauf klassifiziert wird, können die Bestimmungen von IAS 27 und SIC-12 bedeuten, dass das Unternehmen die Zweckgesellschaft zu konsolidieren hat. SIC-12 bezieht sich nicht auf Umstände, die als Verkauf zu behandeln sind, oder auf die Eliminierung von Konsequenzen eines solchen Verkaufs im Rahmen der Konsolidierung.

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