Ende der Kommentierungsfrist: Verschiebung der Änderungen an IAS 1
Am 4. Mai 2020 hat der IASB hat einen Entwurf Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1) herausgegeben, um vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben. Stellungnahmen werden bis zum 3. Juni 2020 erbeten.