Ende der Kommentierungsfrist: Vorgeschlagener IFRS mit reduzierten Angabevorschriften
Am 26. Juli 2021 hat der IASB den Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht, mit dem es qualifizierten Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht werden soll, die IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabenvorschriften. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Januar 2022 erbeten.