Ende der Kommentierungsfrist: Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
Der IASB hat am 29. Juni 2023 eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Vorschriften in IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind. Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten.