Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 1
Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) wurde am 18. Dezember 2014 herausgegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.
Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.