Zeitpunkt des Inkrafttretens: Anwendung der Konsolidierungsausnahme
Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) wurde am 18. Dezember 2014 herausgegeben. Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.
Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.