Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IAS 40
Am 8. Dezember 2016 hat der IASB Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40) herausgegeben, um Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien klarzustellen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.