Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRS 9-Aufschuboption
Am 12. September 2016 hat der IASB Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben. Mit den Änderungen werden Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt. Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung des Aufschubansatzes entscheidet, wendet diesen ab Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.