2018

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 2 von 01.01.2018 01:00 bis 01.01.2018 22:00 London,
Am 20. Juni 2016 hat der International Accounting Standards Board (IASB) endgültige Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Klarstellungen von IFRS 15 von 01.01.2018 02:00 bis 01.01.2018 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
'Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'' wurde am 12. April 2016 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRS 9-Aufschuboption von 01.01.2018 01:00 bis 01.01.2018 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 12. September 2016 hat der IASB 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4)'. Mit den Änderungen werden Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt. Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung des Aufschubansatzes entscheidet, wendet diesen ab Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 von 01.01.2018 00:00 bis 01.01.2018 22:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Der IASB hat am 8. Dezember 2016 die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.
Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRIC 22 von 01.01.2018 00:00 bis 01.01.2018 22:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
IFRIC 22 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' wurde am 8. Dezember 2016 herausgegeben. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IAS 40 von 01.01.2018 00:00 bis 01.01.2018 22:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 8. Dezember 2016 hat der IASB 'Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)' herausgegeben, um Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien klarzustellen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

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