Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 9 (Vorfälligkeitsoptionen)
Am 12. Oktober 2017 hat der IASB Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9) herausgegeben, um Bedenken in Bezug darauf zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden. Darüber hinaus stellte der IASB einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar. Die Änderungen an IFRS 9 sollen retrospektiv auf Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.