Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderung an IFRS 16
Am 28. Mai 2020 hat der IASB Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen.