Zeitpunkt des Inkrafttretens: Neue Definition von wesentlich
Am 31. Oktober 2018 hat der IASB Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8 herausgegeben, um die Definition von 'wesentlich' zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.