2020

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 3 von 01.01.2020 02:00 bis 01.01.2020 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 22. Oktober 2018 hat der IASB 'Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)' herausgegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderung an IFRS 16 von 01.06.2020 01:00 bis 01.06.2020 21:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 28. Mai 2020 hat der IASB 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Verweise auf das Rahmenkonzept von 01.01.2020 02:00 bis 01.01.2020 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept vom März 2018 hat der IASB auch 'Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards' herausgegeben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen aus der IBOR-Reform Phase 1 von 01.01.2020 02:00 bis 01.01.2020 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 26. September 2019 hat der IASB 'Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)' als erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung herausgegeben. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Neue Definition von wesentlich von 01.01.2020 02:00 bis 01.01.2020 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 31. Oktober 2018 hat der IASB 'Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8' herausgegeben, um die Definition von 'wesentlich' zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

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