Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen aus der IBOR-Reform Phase 2
Am 27. August 2020 hat der IASB Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) mit Änderungen herausgegeben, die Sachverhalte adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.