2022

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Jährliche Verbesserungen Zyklus 2018-2020 von 01.01.2022 02:00 bis 01.01.2022 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' herausgegeben. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 1 (Klassifizierung von Schulden) von 01.01.2023 02:00 bis 01.01.2023 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 23. Januar 2020 hat der IASB 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)' herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen waren ursprünglich ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Der Zeitpunkt des Inkrafftretens würde später auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 37 (belastende Verträge) von 01.01.2022 02:00 bis 01.01.2022 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)' herausgegeben. In den Änderungen geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept (IFRS 3) von 01.01.2022 02:00 bis 01.01.2022 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)' mit Änderungen an IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' herausgegeben, mit denen ein veralteter Verweis in IFRS 3 aktualisiert wird, ohne die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 16 (Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung) von 01.01.2022 02:00 bis 01.01.2022 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)' herausgegeben. Dabei geht es um Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

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