Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 1 (Klassifizierung von Schulden)
Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen waren ursprünglich ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Der Zeitpunkt des Inkrafftretens würde später auf den 1. Januar 2023 verschoben.