Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 16 (Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung)
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16) herausgegeben. Dabei geht es um Einnahmen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um diese in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.