Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 37 (belastende Verträge)
Am 14. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) herausgegeben. In den Änderungen geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Die Änderungen sind ab jährlichen Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.