2023

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 17 von 01.01.2023 02:00 bis 01.01.2023 22:00 Zeitpunkt des Inkrafftretens,
Am 25. Juni 2020 hat der IASB 'Änderungen an IFRS 17' herausgegeben, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen von 01.01.2023 02:00 bis 01.01.2023 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 12. Februar 2021 hat der IASB die Verlautbarung 'Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8)' herausgegeben, um Unternehmen dabei zu helfen, zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen zu unterscheiden. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von 01.01.2023 02:00 bis 01.01.2023 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 12. Februar 2021 hat der IASB die Verlautbarung 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' mit Änderungen veröffentlicht, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Latente Steuern aus einer einzigen Transaktion von 01.01.2023 02:00 bis 01.01.2023 22:00 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Am 7. Mai 2021 hat der IASB die Verlautbarung 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)' herausgegeben, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

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