Zeitpunkt des Inkrafttretens: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Wann 01.01.2023
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Am 12. Februar 2021 hat der IASB die Verlautbarung Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) mit Änderungen veröffentlicht, die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen sollen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

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