Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 7 und IFRS 7
Am 25. Mai 2023 hat der IASB Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) herausgegeben, um Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.