Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 21
Am 15. August 2023 hat der IASB Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) veröffentlicht. Die Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.