Datum des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Saldierung
Am 16. Dezember 2011 gab der IASB Angaben — Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7) heraus.
Die Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erfordern Angaben zu allen bilanzierten Finanzinstrumenten, die im Einklang mit Paragraph 42 von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis saldiert werden.
Die neuen Angabevorschriften treten für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und Zwischenberichtsperioden, die innerhalb dieser jährlichen Berichtsperioden liegen. Die Änderungen sind rückwirkend auf alle dargestellten Vergleichsperioden anzuwenden.
Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in userer Nachricht vom 16. Dezember 2011: IASB ändert Aufrechnungsvorschriften in IAS 32 und Angabevorschriften in IFRS 7