Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRS 9
Der am 24. Juli 2014 in seiner endgültigen Fassung veröffentlichte Standard tritt verpflichtend für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich lokaler Regelungen (wie etwa dem europäischen Endorsementverfahren) ist eine vorzeitige Anwendung zulässig.
Die endgültige Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Innerhalb eines begrenzten Zeitraums können vorherige Versionen von IFRS 9 noch vorzeitig angewendet werden (sofern nicht schon geschehen), vorausgesetzt, das diesbezüglich relevante Datum der erstmaligen Anwendung liegt vor dem 1. Februar 2015 (diese Ausnahme wird aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen Übernahme in der EU vermutlich keine praktische Bedeutung haben).