Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 36 in Bezug auf den erzielbaren Betrag
Der IASB hat am 29. Mai 2013 IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte geändert.
Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den im Mai 2013 veröffentlichten Änderungen korrigiert.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.