Zeitpunkte des Inkrafttretens

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Datum des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 01.01.2015 23:55 London,
Mit 'Verpflichtende Zeitpunkte des Inkrafttretens und Übergangsangaben (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' vom 16. Dezember 2011 wurde der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, und die Erleichterungen in Bezug auf die Neudarstellung von Vergleichsperioden und die entsprechenden Angaben in IFRS 7 geändert.
Datum des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 10, 11, 12 vom Juni 2012 von 01.01.2013 00:00 bis 01.01.2013 23:55 London,
Der IASB hat am 28. Juni 2012 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Übergangsleitlinien in IFRS 10 klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt. Sie treten zum 1. Janaur 2013 in Kraft.
Datum des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand von 01.01.2013 00:00 bis 01.01.2013 23:55 London,
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. März 2012 Änderungen an IFRS 1 'Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards' herausgegeben. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
Datum des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Saldierung 01.01.2013 23:55 London,
'Angaben — Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7)' tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, sowie für Zwischenberichtsperioden, die innerhalb dieser jährlichen Berichtsperioden liegen.
Datum des Inkrafttretens: IAS 19 (2011) von 01.01.2013 00:00 bis 01.01.2013 23:55 London,
Die überarbeitete Fassung von IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' vom Juni 2011 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
Datum des Inkrafttretens: IAS 27 (2011) von 01.01.2013 00:00 bis 01.01.2013 23:55 London,
IAS 27 'Separate Abschlüsse' ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen
Datum des Inkrafttretens: IFRS 10 01.01.2013 00:00 London,
IFRS 10 'Konzernabschlüsse' ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen
Datum des Inkrafttretens: Jährliche Verbesserungen 2009-2011 von 01.01.2013 00:00 bis 01.01.2013 23:55 London,
Der IASB hat die 'Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009–2011' am 17. Mai 2012 herausgegeben. Sie betreffen IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34 und treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen als Ergebnis der jährlichen Verbesserungen 2010-2012 von 01.07.2014 00:00 bis 01.07.2014 23:55 Zeitounkt des Inkrafttretens,
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Dezember 2013 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010–2012' herausgegeben. Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen als Ergebnis der jährlichen Verbesserungen 2011-2013 von 01.07.2014 00:00 bis 01.07.2014 23:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Dezember 2013 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2011–2013' herausgegeben. Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IFRS 10 in Bezug auf Investmentgesellschaften von 01.01.2014 00:00 bis 01.01.2014 23:55 London,
Am 31. Oktober 2012 hat der IASB die Verlautbarung 'Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)' veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 1 von 30.06.2012 23:00 bis 01.07.2012 22:55 London,
'Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (Änderungen an IAS 1)' wurde am 16. Juni 2011 vom IASB herausgegeben und am 6. Juni 2012 für die Anwendung in Europa übernommen. Sie sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Aufrechnungsvorschriften in IAS 32 01.01.2014 23:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen von 01.01.2014 00:00 bis 01.01.2014 22:55 London,
Der IASB hat am 27. Juni 2013 'Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung' (Änderungen an IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung') verabschiedet. Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Änderungen an IAS 36 in Bezug auf den erzielbaren Betrag von 01.01.2014 00:00 bis 01.01.2014 22:55 London,
Der IASB hat am 29. Mai 2013 IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte geändert.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRIC 21 von 01.01.2014 00:00 bis 01.01.2014 22:55 Zeitpunkt des Inkrafttretens,
IFRIC 21 'Abgaben' wurde am 20. Mai 2013 herausgegeben untritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRS 9 01.01.2018 23:55 London,
IFRS 9 'Finanzinstrumente' tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: IFRS 13 01.01.2013 00:00 London,
IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' ist im Zusammenhang mit IFRS anzuwenden, die eine Bewertungen oder Angaben zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben oder gestatten sowie auf Bewertungen wie beispielsweise beizulgender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und zeitwertbasierte Bewertungen sowie auf Angaben zu solchen Bewertungen.

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