Angola

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Hintergrundinformationen

  • Nationaler Standardsetzer: Die angolanische Zentralbank (BNA) hat das satzungsmäßige Recht Rechnungslegungsstandards für Finanzinstitute und andere von ihr regulierte Unternehmen zu erlassen: http://www.bna.ao/

Rahmen der Finanzberichterstattung in Angola

Gegewärtig werden die IFRS in Angola nicht angewendet. Allerdings müssen Banken, die am 31. Dezember 2015 mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen, ab dem 1. Januar 2016 die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden:

  • Gesamtvermögen von mehr als AKZ 300.000 Millionen;
  • börsennotiert oder Tochtergesellschaft eines börsennotierten Unternehmens (allerdings hat Angola noch keine Börse);
  • ein oder mehrere Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland;
  • Sitz in Angola, aber Tochtegresellschaft eines ausländischen Unternehmens; oder
  • Tochtergesellschaft einer Bank, die mindestens eins dieser Kriterien erfüllt.

Alle anderen Banken müssen die IFRS wie vom IASB herausgegeben ab dem 1. Januar 2017 anwenden, können dies aber freiwillig bereits ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 tun. Auf der Internetseite der BNA finden Sie einen Präsentation zum Status der Umsetzung.

Alle anderen Unternehmen (die nicht von der BNA reguliert werden), müssen ihre Abschlüsse im Einklang mit dem angolanischen Rechnungslegungsgesetz und dem allgemeinen Plan zur Rechnungslegung erstellen, der durch die präsidialen Erlass 82/01 vom 16. November 2001 angenommen wurde (externe Verknüpfung. Ausgenommen von dem Plan sind Versicherungsunternehmen und Persionsfonds, die von einer eigenen Aufsicht reguliert werden (Agência de Regulação e Supervisão de Seguros, ARSEG).

 

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